Gefahrenzonenplanung

Naturgefahrenermittlung

Gefahrenzonenplanung

Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Gefahr gemäß Art. 10 des D.LH. Nr. 42/08

Prüfung der hydrogeologischen und hydraulischen Kompatibilität gemäß Art. 11 des D.LH. Nr. 42/08

Erstellung von Risikozonenplänen

Zivilschutzplanung

Nachweise und Analyse der Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Modellierung von Muren

Steinschlaggefahr